Damit alle dabei sind! Für Kinder und Familien in Armut und Armutsgefährdung

Viele Studien belegen, dass sich Armut und Armutsgefährdung von Kindern und Familien schnell verfestigt und oftmals vererbt wird. Belegt ist auch, dass das Armutsrisiko einer Familie deutlich steigt, je jünger die Kinder sind. Armut hat viele Gründe: z. B. Einkommenssituation der Eltern, alleinerziehendes Elternteil, gesundheitliche Beeinträchtigungen von Familienmitgliedern, Lebenskrisen, Arbeitslosigkeit. Besonders häufig von Armut betroffen sind Kinder von alleinerziehenden und arbeitslosen Eltern sowie  Familien mit Flucht- und Migrationshintergrund. Neben materieller Not und gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind arme Kinder vor allem beim Zugang zu Bildungsangeboten benachteiligt. Denn Armut und Armutsgefährdung bedeutet für Kinder oftmals, dass sie in einem stark eingeschränkten Radius leben, in einer eher erlebnisarmen Umwelt aufwachsen und begrenzte soziale Erfahrungswelten haben.

Im Kindergartenalltag bedeutet dies konkret, dass die Kinder zum Beispiel seltener oder gar nicht an Aktivitäten, Projekten und Maßnahmen teilnehmen, die einen Kostenbeitrag der Eltern erfordern (z. B. Ausflüge, Eintritte, musikalische Früherziehung, Fremdsprachenangebote, gesundes Frühstück,  Ferienangebote für Daheimgebliebene, Elternkurse...). Gleichzeitig erleben Kinder aus armen Familien geringere Familienaktivitäten, leben in beengten Wohnverhältnissen und können andere Kinder seltener zu sich nach Hause in ein eigenes Zimmer einladen.

Damit Kindern und Familien in Armut im Kindergarten ermöglicht wird, an Maßnahmen, Aktivitäten, Projekten und  Angeboten teilzunehmen, die eine finanzielle Beteiligung von Eltern brauchen, hat der Diözesane Zukunftsfonds Kindergarten einen neuen Förderschwerpunkt bis 2026 aufgelegt: Damit alle dabei sind!  Für Kinder und Familien in Armut und Armutsgefährdung.

Eckpunkte für Fördermöglichkeiten des Zukunftsfonds Kindergarten

  1. Durch den Zukunftsfonds Kindergarten werden Maßnahmen, Aktivitäten, Projekte, Angebote etc. im Kindergarten unterstützt, die aufgrund einer finanziellen Beteiligung von Familien in Armut bzw. in Armutsgefährdung oftmals nicht genutzt werden.

  2. Die Förderung ist keine Individualhilfe für einzelne Kinder/Familien. Sie ist grundsätzlich an einen bestimmten Prozentsatz von Alleinerziehenden und Familien gebunden, bei denen der Kindergartenbeitrag  durch das Sozial- oder Jugendamt übernommen wird.

  3. Dieser Prozentsatz kann erreicht werden, indem beide Gruppen (Alleinerziehende und Familien, bei denen der Kindergartenbeitrag  übernommen wird) in der Einrichtung zusammengerechnet werden. Dabei ist bei einer Familie mit mehreren Kindern in der Einrichtung für jedes Kind der Faktor anzusetzen, das heißt ggfs. wird eine Familie doppelt/mehrfach gerechnet.

  4. Entsprechend des Prozentsatzes, der sich aus den beiden Gruppen ergibt, können Maßnahmen, Aktivitäten, Projekte, Angebote etc. prozentual gestaffelt durch den Zukunftsfonds Kindergarten finanziell gefördert werden. So entsteht insgesamt ein entsprechend geringer Gesamtbetrag, der dann auf alle Familien umgelegt wird, so dass alle eine gleiche und niedrigere Summe bezahlen.

  5. Bei der Festlegung des prozentualen Fördersatzes wird eine Staffelung vorgenommen werden:

    • bei bis zu 20 Prozent der Gruppe (Alleinerziehenden und Familien, bei denen der Kindergartenbeitrag  übernommen wird) werden 20 Prozent der Kosten für die Eltern bei den Maßnahmen, Aktivitäten, Projekte, Angebote etc. gefördert
    • bei bis zu 50 Prozent der Gruppe (Alleinerziehenden und Familien, bei denen der Kindergartenbeitrag  übernommen wird) werden 50 Prozent der Kosten für die Eltern bei den Maßnahmen, Aktivitäten, Projekte, Angebote etc. gefördert
    • bei bis zu 80 Prozent der Gruppe (Alleinerziehenden und Familien, bei denen der Kindergartenbeitrag  übernommen wird) werden 80 Prozent der Kosten für die Eltern bei den Maßnahmen, Aktivitäten, Projekte, Angebote gefördert.
  6. Um eine Planungsflexibilität der Einrichtung zu unterstützen, ist der Förderschwerpunkt auf 8 Jahre (30.09.2018 – 30.09.2026) ausgelegt und es gibt zwei Antragsdaten pro Jahr:  30.04. und 30.09.

  7. Um den Antragsaufwand für den Träger und die Einrichtung effizient zu gestalten  ist es möglich und wünschenswert, in einem Antrag mehrere Maßnahmen, Aktivitäten, Projekte, Angebote etc. zu beantragen.

Beispiel

Im Kindergarten St. Konrad in Friedrichshafen werden in drei Gruppen insgesamt 70 Kinder betreut.  Im Sommer soll mit 20 Kindern ein ganztägiger Ausflug in die Wilhelma nach Stuttgart durchgeführt werden, der insgesamt 400 € kostet.  Pro Kind entstehen also 20 €, die eine Familie bezahlen müsste.

Wenn in der Einrichtung mit 70 Kindern insgesamt 30 % Alleinerziehende und Familien sind, bei denen der Kindergartenbeitrag vom Sozial- bzw. Jugendamt übernommen wird (= 21 Kinder), wird der Gesamtkostenbetrag von 400 € mit 50 % vom Zukunftsfonds Kindergarten finanziell flankiert, das heißt mit 200 €. Damit kostet der Ausflug nur noch 200 € und für jedes Kind 10 €.

Falls der Kostenbeitrag für eine Familie bei Maßnahmen, Aktivitäten, Projekten, Angebote auch mit einer Förderung durch den Zukunftsfonds Kindergarten immer noch zu hoch ist und pädagogische Fachkräfte davon erfahren, dass deshalb ein Kind/eine Familie nicht teilnimmt, könnte der Träger (z. B. aus dem Caritas Etat der Kirchengemeinde) zu einem individuellen Zuschuss angefragt werden.  

Anträge sind zu richten an das
Bischöfliches Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Hauptabteilung IX - Schulen
Referat Kindertagesstätten | Familienzentren | Frühkindliche Bildung
Herrn Markus Vogt
Zukunftsfonds Kindergarten
Postfach 9
72101 Rottenburg

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass je Maßnahme, Aktivität, Projekt, Angebot ein Formblatt zum Antrag notwendig ist und diesem beigelegt wird.

 

Download

Flyer zum Förderschwerpunkt "Damit alle dabei sind"
Antrag zur Förderung einer/s Maßnahme, Aktivität, Projektes bzw. Angebotes für den Förderschwerpunkt "Damit alle dabei sind! Für Kinder und Familien in Armut und Armutsgefährdung"
Formblatt zum Antrag je Maßnahme, Aktivität, Projekt bzw. Angebot auszufüllen
Durchführungsvermerk (je Maßnahme, Aktivität, Projekt bzw. Angebot auszufüllen)