Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht

Nach der Vereinbarung vom 01.03.2005 zwischen der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg-Stuttgart und den beiden Evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg können Anträge auf konfessionell-kooperative Erteilung des Religionsunterrichts gestellt werden. Der aktuell verbindliche Rahmen für die Genehmigung und Umsetzung wurde am 1. Dezember 2015 promulgiert.

Antrag und Genehmigung

Antrag (Antragsformulare siehe Rubrik "Downloads KoKo") und Genehmigung beziehen sich auf einen Standardzeitraum eines Schülerjahrgangs, z.B. beginnend mit der 1. Klasse Grundschule der zum Schuljahr 2022/2023 eingeschulten Kinder und endet mit der 2. Klasse zum Schuljahresende 2023/2025 (also für zwei aufeinanderfolgende Schuljahre einer Lerngruppe). Im Standardzeitraum Klasse 7 - 9, geltend für die Sekundarstufe I (ohne Gymnasium) bezieht sich der Antrag auf drei aufeinanderfolgende Schuljahre.

Die Anträge sind von den Schulleitungen jeweils in doppelter Ausfertigung über die zuständigen Schuldekaninnen und Schuldekane bzw. Kirchlich Beauftragten beider Konfessionen an die jeweiligen Oberkirchenbehörden zu richten.

Zeitschiene allgemeinbildende Schulen (ohne Gymnasium) für den Standardzeitraum 2024/25 und 2025/2026 bzw. 2026/2027

Bis 01.03.2024: Abgabe der Anträge der Schulleitungen an die SchuldekanInnen
Bis 15.04.2024: Übermittlung der Excel-Übersichtsliste und der geprüften Erstanträge durch die Schuldekan:innen an die Oberkirchenbehörden (bitte unbedingt Termin einhalten!)
Bis 06.05.2024: Übermittlung der Excel-Übersichtsliste der geprüften Fortsetzungsanträge durch die evangelischen Schuldekan:innen per E-Mail an Ref 2.1 (E-Mail: andrea.ritter[at]elk-wue.de)
bis KW 25 (Juni 2024): Versand der Bescheide über die Erstanträge durch Ref 2.1 
bis KW 25 (Juni 2024): Versand der Bescheide über dieFortsetzungsanträge durch die evangelischen Schuldekan:nnen an die Schulen
Anfang September 2024: Weitergabe der konkreten Fortbildungsplanung an die Schulen Zeitfenster für die verpflichtenden KoKo-Fortbildungen: Ende September - November 2024.