Pastorale Einbindung der Kindergärten

Viele Kirchengemeinden und andere katholische Organisationen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart sind Träger von Kindergärten und bieten damit einer Vielzahl von Jungen und Mädchen einen Platz in ihren Einrichtungen. Sie übernehmen subsidiär Verantwortung für die Bildung, Erziehung und Betreuung der ihnen anvertrauten Kinder. Damit stellt sich aber auch die Frage: Was bedeutet der Kindergarten für die Kirchengemeinde? Und umgekehrt: Was bedeutet die Kirchengemeinde für den Kindergarten?

Der Kindergarten ist ein Ort, an dem Kirche lebendig werden kann. Er ist Ort gelebter Kirche und „Lebens- und Wirkort der Gemeinde“. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es zum einen einer Kirchengemeinde, zu der der Kindergarten selbstverständlich dazugehört, und zum anderen eines Kindergartens, der sich selbstverständlich als Teil der Kirchengemeinde versteht.

In der pastoralen Rahmenkonzeption "Kindergarten - Gemeinde erLeben" werden entlang der kirchlichen Grunddimensionen Leitlinien einer pastoralen Verschränkung von Kirchengemeinde und Kindergarten beschrieben. Die Rahmenkonzeption geht dabei im bekannten Dreischritt „sehen, urteilen, handeln“ vor und ist Grundlage für die Erarbeitung eines Konzeptes zum pastoralen Zusammenwirken von Kirchengemeinde und Kindergarten vor Ort.