Fort- und Weiterbildungsordnung für die pädagogischen Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten) in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Ab 2019 gilt in der Diözese Rottenburg-Stuttgart für Kindergärten in Trägerschaft von Kirchengemeinden und sonstigen ortskirchlichen Rechtspersonen eine Fort- und Weiterbildungsordnung für pädagogische Fachkräfte in Kraft.  Die Fort- und Weiterbildungsordnung  ist das Ergebnis eines seit 2010 insgesamt begonnenen Prozesses zur Stärkung der Profilbildung und wurde  im Kirchlichen Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart im November 2018 veröffentlicht.

Über die Genese, Ziele, Konsequenzen und Finanzabwicklungen etc. der Fort- und Weiterbildungsordnung  wurden die Träger durch ein Schreiben der Diözese im Oktober 2018 ausführlich informiert.

In aller Kürze das Wesentliche

  • Die Fort- und Weiterbildungsordnung klärt erstmalig grundlegende und in der Praxis immer wieder strittige, relevante allgemeine Fragen zu Begrifflichkeiten, Genehmigungsverfahren, Arbeitszeit und Kosten etc. und schafft dadurch Sicherheit für Mitarbeiter/-innen und Träger. Aufgrund ihres Geltungsbereiches basiert sie auf der AVO-DRS.
  • Einrichtungsleitungen tragen maßgeblich Verantwortung für das kirchliche Profil der Einrichtung. Dies betrifft vor allem die konzeptionellen und (religions-)pädagogischen Grundlegungen für die Arbeit und die Motivation und Begleitung der Mitarbeiter/-innen. Schließlich sind sie zentrale Personen für die Zusammenarbeit mit dem Träger und der örtlichen Kirchengemeinde zur Einbindung in die Pastoral.
  • Die Fort- und Weiterbildungsordnung legt in § 3 die dafür notwendigen und verpflichtenden Erhaltungsqualifizierungen zum kirchlichen Profil für Leitungen und pädagogische Fachkräfte fest und trägt somit zu einer Förderung der Mitarbeiterinnen bei. Wichtige Hinweise dazu finden Sie auch in der Präambel.
  • Die Träger werden in ihrer Verantwortung für das Profil bei der Umsetzung der verpflichtenden Erhaltungsqualifizierungen zum kirchlichen Profil nach § 3 der Fort- und Weiterbildungsordnung durch die Diözese finanziell entlastet.
  • Eine verpflichtende Erhaltungsqualifizierung zum kirchlichen Profil nach § 3 der Fort- und Weiterbildungsordnung kann ausschließlich bei den in der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannten Fortbildungsträgern durchgeführt werden (§ 5 Abs. 4). Damit werden vergleichbare Standards und Inhalte abgesichert, die auf den Rahmenkonzeptionen der Diözese basieren.
  • Der Landesverband Katholischer Kindertagesstätten e.V. und der Caritasverband für Stuttgart e.V. (als Träger der Fachberatung Stuttgart) werden die Maßnahmen im Rahmen ihrer Fortbildungen ab 2019 anbieten. Zu den Fortbildungsformaten und Angeboten wenden Sie sich bitte direkt an  Landesverband Katholischer Kindertagesstätten e.V. und für Stuttgart an die Fachberatung des Caritasverbands für Stuttgart e.V. 

 

Download
Fort- und Weiterbildungsordnung (KABL Nov. 2018)