Zentrale Tagungen des Bischöflichen Ordinariates der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Hauptabteilung IX - Schulen

Die Anmeldungen zu den zentralen Tagungen des Bischöflichen Ordinariates der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Hauptabteilung IX - Schulen, erfolgen nach offizieller Ausschreibung in "Kultus und Unterricht" oder nach direktem Anschreiben an den Adressatenkreis durch die Hauptabteilung IX - Schulen.


Zentrale Tagungen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg

Die Anmeldungen zu den zentralen Fortbildungen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) erfolgen über https://lfb.kultus-bw.de/Startseite(https://lfbo.kultus-bw.de/lfb/login) oder über die Schulleitungen direkt bei der durchführenden Außenstelle des ZSL (Anmeldeformular: https://lehrerfortbildung-bw.de/zsl_as_wb/service/formulare/ ).


Zentrale Tagungen verschiedener Träger

Die Anmeldungen zu den zentralen Tagungen verschiedener Träger erfolgen direkt beim jeweiligen Träger/Veranstalter.
 

Fortbildungsangebote für Religionslehrkräfte
 
Fortbildungen werden über das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL),  von den Schuldekanatämtern und von den Religionspädagogischen Instituten angeboten. Bitte melden Sie sich beim jeweiligen Veranstalter an.

 

Rechtliche Hinweise zu Veranstaltungen

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift vom 24. Mai 2006, Az.: 21-6750.00/466. Zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 11. November 2009 (Kultus und Unterricht 2006, S. 244 und K. u. U. 2009, S. 223).

1. Allgemeines
Lehrerinnen und Lehrer können neben Veranstaltungen der amtlichen Lehrerfortbildung auch die von anderen Trägern angebotenen Veranstaltungen zur Lehrerfortbildung besuchen.

2. Anerkennung des dienstlichen Interesses und Freistellung vom Unterricht durch die Schulleitungen
Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen anderer Träger erfolgt durch die Schulleitungen auf der Grundlage der Beschreibung des Inhaltes der Fortbildungsveranstaltung. Maßgebend ist, ob das Angebot für die interessierte Lehrkraft entweder konkret oder allgemein beruflich förderlich ist.
Bei Anerkennung des dienstlichen Interesses kann die Schulleitung die Lehrkraft unter Berücksichtigung der schulischen Situation freistellen.

3. Versicherungsschutz
Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines anderen Trägers finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 2 ff. des Sozialgesetzbuches VII.