Ansprechpartnerin:
Referentin für Missio Canonica, Studienbegleitung und Ausbildung
Hildegard Kramer-Götz
Telefon: 07472 169-1362
E-Mail: ha-schulen-missio-canonica(at)bo.drs.de

Sekretariat: Diane Rist
Tel.: 07472 169-1365
Kontaktzeiten: ( i.d. Regel) Mittwoch und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: ha-schulen-mc-antragsbearbeitung(at)bo.drs.de

 

 

 

Was ist die Missio canonica?

Religionslehrerinnen und Religionslehrer, die das Fach Katholische Theologie/Religionspädagogik studiert haben, können vom Bischof für die Erteilung von schulischem Religionsunterricht beauftragt werden. Dazu erhalten sie die Missio canonica.

Durch die Erteilung der Missio canonica drückt der Bischof den Religionslehrerinnen und Religionslehrern sein Vertrauen, seine Verbundenheit und seine Solidarität aus. Religionslehrkräfte erteilen ihr Fach im Auftrag und mit Unterstützung der Kirche. Durch die Missio canonica wird ihre Stellung im Kollegium, bei den Eltern und in der Öffentlichkeit gestärkt.

Die Missio canonica wird bei Vorliegen folgender Voraussetzungen erteilt:

  • Ein erfolgreicher Abschluss der für die Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen qualifizierenden Studien der katholischen Theologie oder die Teilnahme an einer Nachqualifikation oder berufsbegleitenden Weiterbildung. Ein erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes bzw. einer vergleichbaren Berufseinführung.
  • Die volle Eingliederung in die katholische Kirche durch die Initiationssakramente Taufe, Firmung und Eucharistie. Die Bereitschaft, im Rahmen des schulischen Bildungsauftrags den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen.  Die Bereitschaft, ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht zu geben.
  • Wenn die betreffende Person einen Lehrauftrag im Fach Katholische Religionslehre wahrnimmt

Wege zur Missio canonica

a) Bei staatlicher Ausbildung:

  • Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes ….erhalten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter eine vorläufige, befristete Unterrichtserlaubnis. Diese wird über die für die Seminare zuständigen Schuldekanatämter beim Bischöflichen Ordinariat beantragt. Zur Bewerbung in den staatlichen Schuldienst am Ende des Vorbereitungsdienstes benötigen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter vom Bischöflichen Ordinariat eine Bescheinigung über das Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Missio canonica.
  • Bei Anstellung in den Schuldienst nach der Zweiten Staatsprüfung und bei Übernahme eines Lehrauftrags im Fach Katholische Religionslehre ist die Missio canonica über das zuständige Schuldekanatamt  beim Bischöflichen Ordinariat zu beantragen. Dies geschieht im Rahmen des Missiobesuches- und Gespräches durch die Schuldekanin bzw. den Schuldekan.
  • Für Lehrkräfte ohne die entsprechende Ausbildung, die bereits im Schuldienst tätig sind und …das Fach bereits fachfremd unterrichten, besteht die Möglichkeit, sich nachzuqualifizieren.

b) Bei kirchlicher Ausbildung:

  • Der abgeschlossenen theologisch-religionspädagogischen Ausbildung bei Theologie im Fernkurs o.Ä. folgt ein diözesanes Anerkennungsjahr, in dem eine Unterrichtserlaubnis erteilt wird.
  • Nach Abschluss des Anerkennungsjahres und bei Anstellung in den kirchlichen Schuldienst ist die Missio canonica über das  zuständige Schuldekanatamt  beim Bischöflichen Ordinariat zu beantragen. Dies geschieht im Rahmen Missiobesuches- und Gespräches durch die  Schuldekanin bzw. den Schuldekan……
  • Personen, die das kirchliche Referendariat für Gymnasien oder Berufliche Schulen absolvieren, erhalten für diese Zeit eine vorläufige, befristete Unterrichtserlaubnis. Nach der Pädagogischen Prüfung und bei Übernahme in den kirchlichen Schuldienst ist die Missio canonica über das zuständige Schuldekanatamt zu beantragen.

Wenn Sie Fragen zur Missio canonica haben, wenden Sie sich bitte an Hildegard Kramer-Götz, Tel.: 07472 169-1362
Fragen zur Nachqualifikation beantwortet Alexander Kübler, Tel.: 07472 169-1354

Bitte beachten Sie, dass alle Anträge über das zuständige Schuldekanatamtbei der Hauptabteilung Schulen einzureichen sind.